Kassenrezept / Kassenrezept befreit
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die gesetzlich festgelegte Zuzahlung. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich zur angezeigten Zuzahlung eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen, wenn der Originalpreis des Artikels höher ist als der Festbetrag, der von der Krankenkasse bezahlt wird. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert.
Zu jeder Bestellung erhalten Sie eine Rechnung, auf der die Zuzahlung ausgewiesen ist.
Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, bitten wir Sie, uns eine Kopie Ihrer Zuzahlungsbefreiungskarte mit einzusenden und auf einen entsprechenden Vermerk auf Ihrem Rezept zu achten.
Zu jeder Bestellung erhalten Sie eine Rechnung, auf der die Zuzahlung ausgewiesen ist.
Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, bitten wir Sie, uns eine Kopie Ihrer Zuzahlungsbefreiungskarte mit einzusenden und auf einen entsprechenden Vermerk auf Ihrem Rezept zu achten.
Privatrezept
Sie zahlen Ihre Medikamente bei uns und reichen die Rechnung, die wir für Sie in Ihrem Kundenkonto hinter legen, dann - wie Sie es kennen - bei Ihrer Krankenversicherung ein.
Eine beglaubigte Kopie Ihres Privatrezeptes erhalten Sie mit der Lieferung wieder zurück. Bei weiteren Fragen hierzu steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
Eine beglaubigte Kopie Ihres Privatrezeptes erhalten Sie mit der Lieferung wieder zurück. Bei weiteren Fragen hierzu steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
Austausch von Arzneimitteln aufgrund von Rabattverträgen
Wir sind dazu verpflichtet, Arzneimittel auf Kassenrezept nach den gültigen Rabattverträgen zwischen den Krankenkassen und den Herstellern zu prüfen, wenn Ihr Arzt einen Austausch nicht durch ein Kreuz im "aut idem"-Feld ausgeschlossen hat (§ 129 Abs. 1 in Verbindung mit § 130 a Abs. 8 SGB V).
Stehen vergleichbare Rabattarzneimittel zur Verfügung, ist die Apotheke zu deren Abgabe verpflichtet. Es ist dabei unerheblich, ob ein Original, Generikum oder lediglich der Wirkstoffname verordnet wurde.
Rabattarzneimittel enthalten genau den gleichen Wirkstoff, die gleiche Wirkstärke und die gleiche Indikation wie die Mittel, die verordnet wurden. Das Produkt stammt nur von einem anderen Unternehmen und kann daher anders aussehen (z. B. Farbe, Form) und andere Hilfsstoffe (z. B. Stärke, Lactose) enthalten. Die pharmazeutische Qualität der Produkte ist jedoch gleich. Unter Umständen kann dieser Austausch auch eine Zuzahlungsänderung zur Folge haben.
Stehen vergleichbare Rabattarzneimittel zur Verfügung, ist die Apotheke zu deren Abgabe verpflichtet. Es ist dabei unerheblich, ob ein Original, Generikum oder lediglich der Wirkstoffname verordnet wurde.
Rabattarzneimittel enthalten genau den gleichen Wirkstoff, die gleiche Wirkstärke und die gleiche Indikation wie die Mittel, die verordnet wurden. Das Produkt stammt nur von einem anderen Unternehmen und kann daher anders aussehen (z. B. Farbe, Form) und andere Hilfsstoffe (z. B. Stärke, Lactose) enthalten. Die pharmazeutische Qualität der Produkte ist jedoch gleich. Unter Umständen kann dieser Austausch auch eine Zuzahlungsänderung zur Folge haben.